Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen der Nutzung der Angebote/Veranstaltungen der Stiftung Schloss und Park Benrath einschließlich des Online-Verkaufs von Eintrittskarten, Führungen, Waren und sonstigen Leistungen zugrunde.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der
Stiftung Schloss und Park Benrath
Benrather Schloßallee 100-108
40597 Düsseldorf
(im Folgenden „Stiftung“ genannt) und dem Kunden für alle Nutzungen der Angebote der Stiftung, allen online bestellten Lieferungen und Leistungen sowie für die Nutzung des Onlinedienstes selbst.
(2) Regelungen, die von diesen AGB abweichen, werden nicht anerkannt. Ausnahmen sind Regelungen, denen die Stiftung ausdrücklich und in Schriftform zustimmt.
(3) Soweit der Kunde im Rahmen der Angebote der Stiftung (z.B. im Rahmen des Onlinedienstes) die Möglichkeit hat, Leistungen von Dritten in Anspruch zu nehmen, werden keine vertraglichen Beziehungen zwischen dem Nutzer und der Stiftung begründet. Die Inanspruchnahme solcher Leistungen erfolgt auf Grundlage eines gesonderten Vertrages zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Anbieter.
§ 2 Registrierung
(1) Im Rahmen der Nutzung des Onlinedienstes hat der Kunde persönlich alle als notwendig gekennzeichneten Datenfelder vollständig und richtig auszufüllen und seine Daten an die Stiftung zur Speicherung zu übermitteln (Registrierung). Dazu ist ein Zugangspasswort zu bestimmen.
(2) Die übermittelten Daten können jederzeit auf Antrag des Kunden wieder vollständig gelöscht werden (Löschung des Kundenkontos).
§ 3 Besondere Datenschutzerklärung für den Onlinedienst
(1) Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, beachtet die Stiftung sämtliche datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Die Stiftung wird personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten nur dann erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung bzw. für die Versendung von Waren und/oder Newslettern erforderlich ist.
(2) Darüber hinaus werden Daten des Kunden nur gespeichert, sofern dieser seine Einwilligung dazu auf elektronischem Wege erteilt; sie kann jederzeit zurückgenommen werden.
(3) Bei der verantwortlichen Stelle der personenbezogenen Daten des Kunden handelt es sich um die Stiftung Schloss und Park Benrath, Benrather Schloßallee 100-108, 40597 Düsseldorf.
(4) Sie haben jederzeit die Möglichkeit, die von ihnen gespeicherten Daten bei der Stiftung zu erfragen, diese ändern oder löschen lassen. Bitte wenden Sie sich hierfür an den die Adresse datenschutz[at]schloss-benrath.de
(5) Im Übrigen weist die Stiftung ausdrücklich darauf hin, dass
a. es bei der Nutzung des Dienstes zur Speicherung von sog. Cookies auf dem Internetzugangsgerät des Kunden kommen kann. Sofern diese Dateien durch das Internetzugangsgerät bzw. den verwandten Browser nicht automatisch nach Beendigung der Nutzung gelöscht werden, wird empfohlen, diese Löschung regelmäßig manuell durchzuführen.
b. im Rahmen der Datenübermittlung über offene Netze eine vollständige Sicherheit der übertragenen Daten vor dem unberechtigten Zugriff Dritter aus technischer Sicht zurzeit nicht gewährleistet werden kann.
(6) Die Stiftung wird persönliche Daten ohne Zustimmung des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen oder an Dritte weitergeben.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Mit Betätigung des Feldes „Bestellung aufgeben“ bzw. „ticket kaufen“ o.ä. unterbreitet der Kunde der Stiftung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages auf den Erwerb bzw. auf die Inanspruchnahme sämtlicher im Warenkorb befindlicher Produkte und Dienstleistungen.
(2) Bei Ticketkäufen erfolgt die Annahme gegenüber dem Kunden durch die Übersendung einer Buchungsbestätigung per E-Mail an die von dem Kunden angegebene Adresse. Die Versendung eines weiteren Belegs per Post erfolgt grundsätzlich nicht.
(3) Im Falle von Warenbestellungen sowie bei der Buchung/Reservierung von Führungen o.ä. übersendet die Stiftung eine E-Mail an den Kunden, mit der die Stiftung lediglich den Eingang der Bestellung bzw. der Buchung/Reservierung bestätigt. Diese Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebotes des Kunden dar, sondern soll den Kunden nur über den Eingang der Bestellung bzw. der Buchung/Reservierung bei der Stiftung informieren. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn die Stiftung die bestellte Ware an den Kunden versendet oder den Versand an den Kunden mit einer zweiten E-Mail bestätigt, bei der Buchung/Reservierung von Führungen o.ä. kann dies u.a. durch die Übersendung der Rechnung erfolgen.
(4) Die Stiftung ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden, für die bereits eine Transaktionsnummer zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen von der Stiftung aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z.B. Verstoß gegen Beschränkung der Ticketmenge pro Kunde, Verstoß gegen die Urkundenbedingungen, insbesondere gegen Weiterveräußerungsverbote, Umgehungsversuch durch Anmeldung und Nutzung mehrerer Nutzerprofile etc.). Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen. Auf das vorbenannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung
§ 5 Widerrufsrecht
(1) Bei einem Vertrag über Produkte, die keine Eintrittskarten, Tickets für Führungen, Workshops oder andere zeitlich festgelegte Veranstaltungen sind, handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft im Sinne des § 312 b BGB. Dem Kunden steht hierfür ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu:
(2) Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn dem Kunden die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen.
(3) Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
(4) Der Widerruf durch Rücksendung der Ware ist zu richten an:
die Stiftung Schloss und Park Benrath, Benrather Schloßallee 100-108, 40597 Düsseldorf.
Im Übrigen ist der Widerruf zu richten:
per Post an die Stiftung Schloss und Park Benrath, Benrather Schloßallee 100-108, 40597 Düsseldorf
per E-Mail an museumsshop[at]schloss-benrath.de
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, hat der Kunde der Stiftung insoweit Wertersatz zu leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen muss der Kunde Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr von der Stiftung zurückzusenden. Der Kunde hat die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei dem Kunden abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für die Stiftung mit deren Empfang.
Besondere Hinweise:
Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von dem Kunden und der Stiftung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
(5) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
§ 6 Eintrittskarten / Gutscheine / Coupons (im Folgenden nur Eintrittskarten)
(1) Eintrittskarten berechtigen zum Eintritt an dem vom Kunden gewählten Datum bzw. zur vom Kunden gewählten Veranstaltung / Angebot. Zeitangaben auf Tages- und Basisticket beziehen sich lediglich auf den Beginn der Durchführung der Schlossführung. Die vorherige und anschließende Verweildauer in den übrigen Museen der Stiftung im Rahmen der regulären Öffnungszeiten bleibt unberührt.
(2) Auf elektronischem Wege versandte Eintrittskarten sind durch den Nutzer auf DIN A4-Papier auszudrucken und als Nachweis der Entrichtung des Entgeltes vor dem Betreten der jeweiligen Veranstaltung auf Verlangen vorzuzeigen.
(3) Ermäßigte oder kostenfreie Eintrittskarten sind nur gültig in Verbindung mit dem jeweils entsprechenden Berechtigungsausweis. Dieser muss dem Wachpersonal vorgezeigt werden.
(4) Jeglicher gewerblicher und kommerzieller Weiterverkauf der Eintrittskarten ohne vorherige Zustimmung durch die Stiftung ist verboten. Die Stiftung behält sich vor, Personen, die gegen das vorstehend aufgeführte Verbot verstoßen, in Zukunft vom Erwerb von Eintrittskarten auszuschließen.
(5) Die jeweils aktuellen Preise der Eintrittskarten sind den Informationsmaterialien der Stiftung zu entnehmen. Die Stiftung behält sich Preisänderungen ausdrücklich vor.
(6) Die Stiftung behält sich vor, Änderungen am Leistungsumfang der Eintrittskarten vorzunehmen; insbesondere kann die Zahl der beteiligten Museen, die Zahl der möglichen Angebote oder die Höhe von sonstigen Leistungen, insbesondere Rabatten, variieren. Die vorstehenden Änderungen sowie organisatorische Änderungen (vorübergehende Schließung, Geschäftsaufgabe, Wegfall des Eintrittsentgeltes, allgemeiner Rabatt o.ä.) berechtigen nicht zur Minderung des Preises der Eintrittskarten oder zum Rücktritt.
§ 7 Führungen und andere Leistungen
(1) Führungen beginnen jeweils pünktlich am vom Kunden bestimmten Datum zu der vom Kunden gewählten Uhrzeit, sind je nach Führung auf max. 20 Teilnehmer beschränkt. Führungen im Rahmen des regulären Eintrittspreises beginnen spätestens 5 Minuten nach der angesetzten Uhrzeit.
(2) Sollte sich der Kunde bei individuell gebuchten Führungen verspäten, verkürzt sich die Führung um die entsprechende Zeit, nach 30 Minuten erlischt der Anspruch auf Durchführung der Führung. Bei öffentlichen add-on-Führungen erlischt der Anspruch auf Teilnahme mit Start der Führung.
(3) Auf elektronischem Wege versandte Buchungsbestätigungen sind durch den Nutzer auf DIN A4-Papier auszudrucken und als Nachweis der Entrichtung des Entgeltes vor der Inanspruchnahme der Leistung vorzuzeigen.
(4) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, ist in dem Preis für Führungen und andere Leistungen das Entgelt für den Eintritt nicht enthalten.
(5) Die Bestimmung eines fachkundigen Guides obliegt der Stiftung.
(6) Im Übrigen gelten die auf der Buchungsbestätigung angegebenen Führungsmodalitäten.
§ 8 Kurse / Führungen
(1) Gebuchte Kurse und Führungen können von Seiten des Kunden grundsätzlich nicht storniert werden, soweit sich nicht etwas anderes aus dem gesetzlichen Widerrufsrecht bzw. der unter Abs. 2 ausgeführten Regelungen ergibt.
(2) Stornierungsbedingungen für individuell gebuchte Führungen: Eine individuell gebuchte Führung kann bis spätestens vier Wochen im Voraus kostenfrei in Textform an den Besucherservice (z. B. E-Mail, Brief, Fax) storniert werden. Bei einer Stornierung innerhalb von weniger als vier Wochenvor dem vereinbarten Termin wird das volle Teilnahmeentgelt fällig. Gleiches gilt bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn. Maßgeblich für die Berechnung ist der Eingang der Stornierung bei der Stiftung, die Beweislast obliegt dem Kunden.
(3) Die Stiftung behält sich bei zu geringer Nachfrage oder infolge höherer Gewalt (z.B. Erkrankung des Kursleiters / Keine verfügbaren Guides) die Absage des Kurses / der Führung vor. Die Absage soll nicht später als eine Woche vor der Durchführung des gebuchten Kurses / der Führung erfolgen. In diesem Fall werden der Preis und die etwaige Systemgebühr an den Kunden erstattet. Für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die dem Kunden durch die Absage entstehen, kommt die Stiftung nicht auf. Die Stiftung behält sich geringfügige Änderungen im Kursprogramm und den Wechsel des Kursleiters bzw. Guides vor. Das Alter angemeldeter Kinder muss der angegebenen Altersgruppe für den Kurs entsprechen, andernfalls behalten wir uns vor, die Teilnahme Ihres Kindes abzulehnen.
§ 9 Waren
(1) Bilder, die zur Beschreibung von Waren verwendet werden, sind Beispielsfotos und stellen nicht in jedem Fall den Artikel naturgetreu dar. Maßgeblich ist die Beschreibung des jeweiligen Artikels.
(2) Der Erwerb von Waren zur weiteren gewerblichen Nutzung ist untersagt.
§ 10 Versand
(1) Der Versand von Eintrittskarten, Buchungsbestätigungen sowie Rechnungen erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege an die vom Kunden bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse.
(2) Der Versand bestellter Waren erfolgt umgehend nach Erhalt des Kaufpreises.
(3) Alle Risiken und Gefahren der Versendung gehen zum Zeitpunkt der Übergabe an ein von der Stiftung auszuwählendes Transportunternehmen auf den Kunden über. Versandkosten hat der Kunde zu tragen, sofern nicht vor der Versendung eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
§ 11 Kosten und Zahlung
(1) Der Preis setzt sich zusammen aus dem Preis für die ausgewählten Produkte und ggf. Portokosten und Service- bzw. Vorverkaufsgebühr. Die Preise für Tickets können die aufgedruckten Kartenpreise übersteigen. Bei der Internet-Bestellung werden Service- und Versandkosten erhoben, die je nach Veranstaltung variieren können. Diese Gebühren werden bei der Bestellung im Warenkorb angezeigt, darüber hinaus entstehen keine weiteren nicht ausgewiesenen Kosten.
(2) Die Preise für Eintrittskarten und Führungen sind umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 20a UStG.
(3) Die Zahlung ist ausschließlich auf den angebotenen Zahlungswegen möglich. Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren ist nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig.
(4) Die Stiftung bedient sich zur Zahlungsabwicklung in aller Regel eines externen Dienstleisters. Für die Zahlungsabwicklung finden neben diesen AGB die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Dienstleisters Anwendung. Soweit der jeweilige Dienstleister dem Kunden für die Zahlungsabwicklung Gebühren berechnet, gehen diese zu Lasten des Kunden.
(5) Sollten der Stiftung durch das Verschulden des Kunden (z.B. mangelnde Kontodeckung) Rückbelastungs-, Stornogebühren oder sonstige Kosten entstehen, so hat der Nutzer diese zu tragen. Überdies berechnet die Stiftung für jede Rückbelastung ein Bearbeitungsentgelt von € 12,50. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.
§ 12 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Stiftung unbestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 13 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Stiftung.
§ 14 Mängelhaftung
(1) Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an die Stiftung auf Kosten der Stiftung zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Die Stiftung behält sich vor, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadensersatz geltend zu machen.
(2) Die Stiftung haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haftet die Stiftung für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet die Stiftung jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Stiftung haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Soweit die Haftung der Stiftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
§ 15 Nutzungsrichtlinien
Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte und/oder der Teilnahme an Angeboten der Stiftung akzeptiert der Erwerber die Nutzungsrichtlinien der Stiftung.
(1) Eintrittskarten gelten nicht als Fahrausweise für öffentliche Verkehrsmittel.
(2) Eine Rücknahme der Eintrittskarte ist nur bei Absage der Veranstaltung durch die Stiftung oder bei Ausfall der Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt möglich (vgl. § 8).
(3) Bei Verlust der Eintrittskarte ist die Stiftung nicht verpflichtet, Ersatz zu leisten.
(4) Änderungen im angekündigten Programmablauf bzw. im Programminhalt bleiben unter Berücksichtigung der Interessen der Stiftung vorbehalten, soweit sie dem Besucher zumutbar sind. Aus Sicherheits- und sonstigen Gründen können während der Nutzung der Angebote der Stiftung bestimmte Bereiche und Gebäude, insbesondere zum Schutz der Kulturgüter, geschlossen werden. In diesen Fällen ist den Anweisungen des sich ausweisenden Personals Folge zu leisten. Soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen der Stiftung den Besuchern zumutbar ist, können sie aus solcher Schließung keine Ansprüche gegen die Stiftung herleiten. Die Stiftung behält sich vor, bei extremer Witterung und aus sonstigen Gründen der höheren Gewalt Veranstaltungen abzusagen oder abzubrechen.
(5) Der Besucher hat die Eintrittskarte während der Veranstaltung bei sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen.
(6) Aufzeichnungen in Bild und Ton (Fotos, Videos, Audioaufnahmen usw.) im Innenbereich sowie im Außenbereich für gewerbliche Zwecke sind untersagt - kostenpflichtige Ausnahmen nur mit Genehmigung der Stiftung möglich.
(7) Der Eintrittskartenerwerber bzw. -inhaber / Teilnehmer ist einverstanden, dass jederzeit Bild- und Tonaufnahmen seitens der Stiftung, von ihren Erfüllungsgehilfen oder Medienpartnern gemacht werden können. Er genehmigt mit dem Kauf der Eintrittskarte und/oder mit der Teilnahme an einer Veranstaltung der Stiftung ausdrücklich die Veröffentlichung dieser Bilder in Medien aller Art (z.B. Zeitungen / Rundfunk / Fernsehen / Internet / Werbemittel usw.)
8) Das Mitbringen von Speisen und Getränke ist nicht gestattet. Ausnahme: Lebensmittel, die aus gesundheitlichen Gründen benötigt werden. Der Eintrittskartenerwerber akzeptiert Einlass- und Taschenkontrollen.
(9) Das Mitbringen von Glassprühdosen, ätzenden, brennbaren, färbenden Substanzen oder Gefäßen mit Substanzen die die Gesundheit beeinträchtigen oder leicht entzündbar sind, Laser-Pointern sowie pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver und –bomben) ist verboten.
(10) Mechanisch betriebene Lärminstrumente wie z. B. Megaphone, Gasdruckfanfaren sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet.
(11) Das Mitbringen von Waffen jeder Art auch die Gegenstände, die als Waffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen oder als Wurfgeschosse Verwendung finden können, ist verboten.
(12) Das Mitbringen von Flaschen, Bechern, Krügen, Dosen oder sonstigen Gegenständen, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders hartem Material hergestellt sind ist nicht gestattet.
(13) Der Verkauf und/oder die Präsentation von Waren und Leistungen aller Art sowie Werbemaßnahmen aller Art auf dem Veranstaltungsgelände ist verboten - kostenpflichtige Ausnahmen nur mit Genehmigung des Veranstalters.
(14) Nach Anbruch der Dunkelheit sind nur beleuchtete und erkennbar gesicherte Veranstaltungsbereiche, Wege und Tore zu benutzen. Das Verlassen der beleuchteten und erkennbar gesicherten Wege und Tore geschieht auf eigene Gefahr.
(15) Diebstahl sowie Beschädigungen von Bauwerken, Pflanzen, Kunstwerken und allen weiteren Gegenständen auf dem Veranstaltungsgelände werden strafrechtlich verfolgt.
(16) Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet der Veranstalter beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen haftet der Veranstalter nicht. Diese Haftungsbestimmungen gelten auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
(17) Bei allen Zuwiderhandlungen gegen diese Geschäftsbedingungen und die Anweisungen der eingesetzten Ordnungs- und Sicherheitskräfte sowie bei einer allgemeinen Gefährdung von Ordnung und Sicherheit erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Eine strafrechtliche Verfolgung bleibt ausdrücklich vorbehalten.
§ 17 Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommende, wirksame Regelung zu treffen. Dasselbe gilt für den Fall einer vertraglichen Lücke.