STANDESAMTLICHE TRAUUNGEN
zum Online-Traukalender
HEIRATEN IN EINMALIGER ATMOSPHÄRE
Geben Sie sich im Kreis Ihrer Liebsten im Kuppelsaal das Ja-Wort, stoßen Sie anschließend auf einer der Schlossterrassen mit einem Glas Sekt an oder zelebrieren Sie eine unvergessliche Feier in einem der eleganten Festsäle oder dem urigen Gewölbekeller in der Orangerie.
Ihren Wunschtermin können Sie sechs Monate im Voraus online beim Standesamt Düsseldorf reservieren. Bitte denken Sie daran, dass eine direkte Anmeldung beim Standesamt Ihres Wohnortes unabdingbar ist und ab sechs Monate vor Ihrer Trauung erfolgen muss.
Zu Ihrer Trauung können Sie zwei Trauzeug:innen, einen/eine Fotograf:in und 30 weitere Gäste mitbringen. Nach Ihrer Trauung verbleiben Ihnen im Kuppelsaal und im Vestibül des Schlosses etwa 15 Minuten Zeit für Fotoaufnahmen. Wenn Sie mehr Zeit einplanen möchten, empfehlen wir Ihnen ein separates Fotoshooting mit Ihrem/Ihrer persönlichen Fotograf:in zu buchen.
Im Anschluss Ihrer Trauung ist für Sie bereits eine der Schlossterrassen reserviert, wo Sie mit Ihren Gästen auf den unvergesslichen Tag anstoßen können. Organisieren Sie sich selbst oder legen Sie gleich die Planung und Umsetzung vertrauensvoll in die Hände unseres Schlosscafés und runden Sie Ihren Tag mit einem Sektempfang in einem unverwechselbaren Ambiente ab.
Bitte beachten Sie Folgendes:
Aus Denkmalschutzgründen ist das Streuen von Blumen und Reis sowie der Einsatz von Drohnen auf dem gesamten Gelände nicht gestattet!
Im Rahmen einer Generalsanierung kann es vereinzelt zu Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen kommen. Eventuelle Baugerüste werden voraussichtlich nur partiell einzelne Bereiche betreffen. Das optische Erscheinungsbild des Schlosses kann jedoch in Teilbereichen beeinträchtigt sein.
Informationen auf einen Blick
FAQ
Zu unseren FAQ zu den Trauungen auf Schloss Benrath gelangen Sie hier.
Zeiten der standesamtlichen Trauungen
- April bis November
- Mittwoch, Donnerstag und Freitag | 10, 11, 12, 13 Uhr
Informationen zur Planung Ihrer standesamtlichen Trauung
- Sechs Monate vor der Trauung: Reservieren Sie Ihren Termin über den Online-Traukalender des Standesamtes Düsseldorf unter Auswahl des Ortes Schloss Benrath. Eine frühzeitigere Reservierung des Termins ist nicht möglich.
- Sie erhalten eine automatische Terminreservierung samt weiteren Informationen.
- Damit der Termin bestätigt werden kann, muss die Eheschließung innerhalb der genannten Fristen am Wohnsitz angemeldet werden.
- Sofern Sie nach Bestätigung des Termins diesen nicht schriftlich stornieren, ist der Termin nun für Ihre standesamtliche Trauung auf Schloss Benrath für Sie reserviert.
- Sie melden Ihre Trauung beim Standesamt Ihres Wohnortes an und teilen mit, dass Ihr Termin auf Schloss Benrath bereits reserviert ist.
- Weitere Informationen zur Anmeldung der Eheschließung und den erforderlichen Unterlagen finden Sie hier
- Wenn Sie außerhalb von Düsseldorf wohnen, werden Ihre Unterlagen an das Standesamt Düsseldorf weitergeleitet. Bitte planen Sie hierfür ausreichend Vorlauf ein und bemühen sich frühzeitig um einen Termin. Die Trauung kann nur stattfinden, wenn sämtliche Dokumente vorliegen.
- Sobald uns die Daten zu Ihrem Trauungstermin vollständig durch das Standesamt übermittelt wurden, erhalten Sie über unser Buchungssystem eine Nutzungsvereinbarung, die online zu unterzeichnen ist. Dieser können Sie auch weitere Details zum Ablauf und den Zahlungsmodalitäten entnehmen.
- Ihrer Traumhochzeit auf Schloss Benrath sollte nun nichts mehr im Weg stehen.
Barrierefreiheit
Das Hauptgebäude ist weitgehend barrierefrei zugänglich. Rollstuhlfahrer:innen können über eine kopfsteingepflasterte Auffahrt zu einem Haupteingang (80cm breit) gelangen. Die Räder des Rollstuhls müssen beim Einlass gesäubert werden. Alternativ steht ein Leihrollstuhl (45cm Sitzfläche) zur Verfügung.
Bitte geben Sie uns jedoch frühzeitig eine Nachricht, wie viele Ihrer Gäste betroffen sind. Andernfalls können wir einen Einlass möglicherweise nicht gewährleisten.
Parkmöglichkeiten
Zum Schutz der zahlreichen Fußgänger:innen und Radfahrer:innen auf dem Schlossgelände ist das Befahren des Geländes mit einem PKW grundsätzlich nicht gestattet. Lediglich Sie als Brautpaar dürfen mit einem PKW in Schrittgeschwindigkeit bis zur großen Freitreppe vor dem Schloss vorgefahren werden. Das Befahren der Rampe sowie das Parken vor der Freitreppe ist ausdrücklich nicht gestattet. Ihren PKW parken Sie während Ihres Aufenthaltes seitlich des Gartenkunst- oder Naturkundemuseums und legen den von uns ausgestellten Parkausweis gut sichtbar in den Wagen. Kommen Sie mit einem Oldtimer, bringen Sie bitte eine angemessene Unterlage zum Schutz des Bodens vor tropfendem Öl mit.
Der Schlossvorplatz steht nicht als Parkplatz für Ihre Gäste zur Verfügung. Eingeschränkte Parkmöglichkeiten für die Fahrzeuge der Gäste finden Sie auf dem Parkplatz der Orangerie, Urdenbacher Allee 6. Weitere Parkmöglichkeiten befinden sich unmittelbar in der Nähe des Schlosses in öffentlichen Parkhäusern bzw. Parkflächen sowie in den umliegenden Seitenstraßen (z.B. Meliesallee, Hospitalstraße).
Verhalten bei einer Verspätung am Hochzeitstag
Kleinere Verspätungen des Hochzeitspaares haben zunächst keine größeren Auswirkungen. Ab einer Verspätung von 15 Minuten ist die/der Standesbeamt:in jedoch berechtigt, das Schloss zu verlassen. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch mehr auf eine Trauung. Beträgt die Verspätung weniger als 15 Minuten, kann Ihre Trauung immer noch stattfinden. Allerdings sind dann ggf. Fotoaufnahmen im Schloss nach der Trauung nicht mehr möglich, da bereits eine weitere Trauung oder eine Schlossführung folgt.
Verspätet eintreffende Gäste können nicht mehr eingelassen werden und müssen draußen warten. Bitten Sie Ihre Gäste daher am besten frühzeitig vor Ort zu sein, um allen Beteiligten Unannehmlichkeiten zu ersparen.
Blumen, Dekorationen und besondere Überraschungen während und nach der Trauung
Aus Gründen des Denkmalschutzes dürfen Sie mit Ausnahme des Brautstraußes keine eigenen Blumen als Dekoration mit ins Schloss bringen. Auch andere Dekorationen sind im Schloss nicht möglich. Auf dem Trautisch ist immer ein frisches Blumengesteck als Tischschmuck vorhanden.
Zum Schutz des denkmalgeschützten Schlosses ist das Streuen von Blumen und das Werfen von Reis, Konfetti o.ä. im Schloss sowie auf dem gesamten Gelände nicht erlaubt. Ebenso ist das Entzünden von Wunderkerzen und Rauchbomben untersagt. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns vor, Ihnen die für eine Reinigung anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen.
Auch Kerzen, offenes Feuer, Wunderkerzen und Bengalos sind aus Gründen des Denkmal- und des Brandschutzes im Schloss und im gesamten Schlosspark untersagt. Ebenso ist das Rauchen in allen Gebäuden des Schlosses nicht gestattet und jedwedes Feuerwerk im Schloss und auf dem Außengelände verboten. Auch Luftballons sind im Schloss untersagt.
Nach der Trauung dürfen Sie gerne Luftballons steigen lassen. Beachten Sie bitte, dass diese nicht mit einem brennbaren Gas gefüllt sein dürfen und auch keine harten Gegenstände aus Metall oder Kunststoff daran befestigt sein dürfen. Anhänger aus Papier dürfen das Format DIN A6 nicht überschreiten. Außerdem dürfen die Luftballons nicht zu Trauben zusammengebunden sein und die Gesamtmenge von 500 Stück nicht überschreiten. Bitte halten Sie ausreichend Abstand von Gebäuden und Bäumen, damit die Luftballons ungehindert aufsteigen können und nicht daran hängen bleiben. Beachten Sie bitte auch die entsprechenden Hinweise der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH.
Tauben dürfen Sie nach der standesamtlichen Trauung gerne auf der Schlossterrasse fliegen lassen. Die Tauben müssen jedoch von zertifizierten Züchter:innen stammen und das Vorhaben vorab schriftlich bei uns anmelden. Die/Der Züchter:in benötigt einen Parkausweis der Stiftung Schloss und Park Benrath, um mit ihrem/seinem PKW auf den Schlossvorplatz fahren zu dürfen. Bitte informieren Sie sie/ihn darüber, dass sie/er diesen Parkausweis bei der Stiftung beantragen muss.
Anschließender Sektempfang
Zum schönsten Tag des Lebens darf natürlich ein Glas Sekt mit Ihren Gästen nicht fehlen. Legen Sie die Planung und Organisation ganz in die Hände unseres Schlosscafés und genießen Sie im Anschluss Ihrer standesamtlichen Trauung einen Sektempfang in einem unverwechselbaren Ambiente auf einer unserer Schlossterrassen. Wir bieten Ihnen gerne ein Rundum-Sorglos-Paket an, wobei Ihre individuellen Wünsche nicht außen vor bleiben.
Sie möchten den Sektempfang lieber selber organisieren? Auch das ist kein Problem. Sprechen Sie uns frühzeitig an.
Auf allen Grünflächen und Wegen des Schlossparks ist zum Schutz der Anlage kein Sektempfang möglich.
Fotoaufnahmen
Natürlich dürfen Sie von Ihrer Trauung Fotos im Schloss machen lassen. Der/Die Standesbeamt:in kann dies jedoch während der Zeremonie einschränken. Bitte sprechen Sie den/die Standesbeamt:in vor der Trauung darauf an. Nach der Trauung haben Sie etwa 15 Minuten Zeit für weitere Fotoaufnahmen in den dafür vorgesehenen Räumen (Kuppelsaal und Vestibül).
Bitte bringen Sie den/die Fotograf:in Ihres Vertrauens mit. Natürlich dürfen auch Ihre Gäste Fotoaufnahmen machen. Bei sämtlichen Fotoaufnahmen im Schloss darf kein Blitzlicht verwendet werden. Ihr/Ihre Fotograf:in darf ein Stativ benutzen, wenn sie/er eine passende Polsterung zum Schutz des Bodens mitbringt. Der Einsatz von Drohnen für Video- und Fotoaufnahmen ist im Gebäude sowie auf dem gesamten Gelände nicht gestattet.
Von Ihnen oder Ihren Gästen gemachte Fotos dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jegliche gewerbliche Nutzung ist nicht gestattet. Insbesondere ist die Nutzung auf der Homepage Ihres/Ihrer Fotograf:in nicht erlaubt. Bitte weisen Sie Ihre/n Fotograf:in auf diese Regelung hin. Sollten Sie eine gewerbliche Nutzung wünschen, können die Rechte hierfür separat erworben werden. Bitte sprechen Sie uns einfach an.
Musikalische Begleitung
Eine musikalische Begleitung Ihrer Trauung ist mit einer Länge von max. fünf Minuten nach vorheriger Absprache möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie maximal drei Personen einplanen, die ausschließlich tragbare akustische Instrumente (z.B. Geige, Gitarre, Flöte etc.) nutzen. Die Musiker:innen dürfen nichts auf dem Boden abstellen.
Die Nutzung von mitgebrachten Lautsprechern, Bluetoothboxen oder Verstärkern ist nicht gestattet. Ein Stromanschluss kann nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Stiftung Schloss und Park Benrath stellt Ihnen eine für die historischen Räumlichkeiten geeignete Bluetoothbox zur Verfügung.
Haben Sie Fragen? Bitte kontaktieren Sie unsere Service-Hotline für standesamtliche Trauungen:
0211 - 8997222 | Montag bis Freitag von 10 bis 13 Uhr
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail: hochzeit@schloss-benrath.de