Fördermöglichkeiten
Ihre Unterstützung ist so wichtig wie jeder Stein in den Grundmauern des Schlosses. Nur durch Ihre Hilfe ist es möglich, auch in Zukunft das Schloss und den Park als Denkmal und Naturschutzgebiet erlebbar zu halten. Nur durch Ihre Spende können notwendige Reparaturen an den Gebäuden durchgeführt, die Qualität und Originalität der Führungen aufrechterhalten und die herausragende pädagogische Arbeit der Stiftung weiter ausgebaut werden.
Es gibt viele Arten, die Arbeit der Stiftung zu unterstützen, sei es durch Zustiftungen, Spenden, Teilnahme an dem vielfältigen Veranstaltungsprogramm oder Ausrichtung von Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Stiftung. Informieren Sie sich und sprechen Sie uns an - über die verschiedenen Möglichkeiten beraten wir Sie gerne.
Wir danken allen unseren Unterstützer:innen für Ihre Verbundenheit und Hingabe und freuen uns auf die Arbeit mit Ihnen und allen zukünftigen neuen Partner:innen.
Spende
Spenden sind freiwillige, unentgeltliche Zuwendungen, welche die Stiftung Schloss und Park Benrath für ihre satzungsmäßigen Zwecke verwendet. Spenden sind ungebunden oder zweckgebunden, d.h. für einen bestimmten Förderzweck, möglich. Mögliche Zweckbindungen sind z.B. die denkmalgerechte Sanierung der Gebäude, die Ausstellungstätigkeit der Stiftung oder unsere pädagogischen Projekte. Ungebundene Spenden werden von der Stiftung für die Umsetzung des Stiftungszweck verwendet und zwar genau dort, wo sie am meisten benötigt werden.
Die einfachste Möglichkeit der Spende ist die Onlinespende. Für jede Spende wird auf Wunsch eine Spendenquittung versendet, eine Spende ist auch ein wunderbarer Weg, eine geliebte Person zu Ehren oder in Erinnerung zu halten.
Spenden von über 500 EUR werden namentlich in der jährlichen Spenderliste der Stiftung aufgeführt.
Unser Spendenkonto:
Bank Stadtsparkasse Düsseldorf
IBAN DE23 3005 0110 0010 1303 83
BIC DUSSDEDXXX
Alternativ haben Sie die Möglichkeit Gutscheine für Führungen zu erwerben. Diese können Sie perfekt als Geschenk nutzen und/oder zu einem ausgewählten späteren Zeitpunkt einlösen. Gutscheine für Schlossführungen finden Sie hier.
Zustiftung
Bei einer Zustiftung geht Ihre Zuwendung in das Stiftungsvermögen der Stiftung Schloss und Park Benrath ein. Der Betrag wird nicht verbraucht, sondern erhöht das Stiftungsvermögen der Stiftung, die dann mit den Erträgnissen der Zustiftung arbeiten kann.
Schenkung
Neben der Geldspende können Sie die Arbeit der Stiftung auch durch eine Sachspende unterstützen. Als Schenkung kommen Möbel für unsere Ausstellung, Bücher für unsere Bibliothek aber auch Schenkungen von allgemeinen Verbrauchsgütern in Betracht.
Testamentarische Zuwendung
Typische Anwendungsfälle für eine testamentarisch Zuwendung sind die Erbschaft oder das Vermächtnis. Bei einer Erbeinsetzung geht das vererbte Vermögen mit dem Ableben unmittelbar auf die Stiftung über, wohingegen die Stiftung bei einem Vermächtnis lediglich das Recht erwirbt, von den Erben den Vermächtnisgegenstand (z.B.beispielsweise einen bestimmten Geldbetrag oder einen bestimmten Gegenstand) zu verlangen.
Partnerschaft
Ebenfalls unterstützen können Sie uns als Kooperationspartner der Stiftung. Als Partner unterstützen Sie unsere Arbeit durch Ihr Know-how in ihrem Fachgebiet. Je nach Wunsch under Interesse sind sowohl projektbezogene als auch strategische Partnerschaften möglich.